Supercar mieten: Kaution, Versicherung, Vertrag und Übergabe
Supercar mieten: Anbietertypen, Mindestalter, Kaution, Selbstbeteiligung, Kilometer und Übergabeprotokoll, mit Preisbeispielen 2026 und wichtigen Rechtsfragen.

Einen Supersportwagen für einen Tag zu mieten kostet einen Bruchteil dessen, was Kauf und Unterhalt verschlingen, und ist für viele die einzige realistische Möglichkeit, einen Lamborghini oder Ferrari selbst zu fahren. Der Mietpreis ist dabei selten der Posten, der weh tut. Teuer werden Selbstbeteiligung, Mehrkilometer, eine einbehaltene Kaution oder ein Kratzer, der bei der Übergabe niemandem aufgefallen ist. Wer die Anbietertypen kennt und weiß, welche Klauseln zählen, mietet entspannter.
Welche Anbieter es gibt
Grob lassen sich vier Typen unterscheiden. Große Autovermieter führen in ihren Premiumklassen vor allem Sportwagen wie den Porsche 911, echte Supersportwagen sind dort die Ausnahme. Spezialisierte Sportwagenvermieter haben dagegen Lamborghini, Ferrari oder McLaren im Bestand, meist an wenigen Standorten und mit eigenen Bedingungen. Erlebnisplattformen verkaufen Gutscheine für feste Zeitfenster, von 30 Minuten mit Instruktor bis zur Tagesmiete. Vertragspartner vor Ort ist dort der jeweilige Veranstalter, und dessen Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort. Hinzu kommen private Vermieter über Online-Plattformen, bei denen Versicherung und Haftung besonders genau geprüft werden sollten.
Seriöse Anbieter erkennt man an Kleinigkeiten: Mietbedingungen, die vor der Buchung vollständig einsehbar sind, ein schriftlicher Vertrag mit Fahrzeug, Selbstbeteiligung und Kilometern, ein Versicherungsnachweis und ein Auto, dessen Reifen und Bremsen sichtbar in Ordnung sind. Misstrauen ist angebracht, wenn der Vertrag erst bei der Übergabe auftaucht oder die Höhe der Selbstbeteiligung auf Nachfrage vage bleibt. Bewertungen helfen, wenn sie konkret sind und Abläufe wie Übergabe, Kautionsrückzahlung oder Schadenabwicklung beschreiben.
Auffällig ist das Modellangebot der Erlebnisplattformen: Dort dominieren ältere Baureihen wie Ferrari F355, 360 und F430 oder Lamborghini Gallardo und Huracán. Wer ein aktuelles Modell fahren möchte, muss gezielt bei Spezialvermietern anfragen. Für die Wahl zählt außerdem, was man erleben will. Wer einmal den V10 eines Huracán hören möchte, ist mit einem kurzen, begleiteten Termin gut bedient. Wer eine Passstraße fahren will, braucht eine Tagesmiete mit ausreichend Kilometern, Routenideen liefert der Beitrag über Alpenpässe und Traumstraßen. Und wer über einen Kauf nachdenkt, nutzt eine längere Miete als ausgedehnte Probefahrt, bevor es um den Weg zum eigenen Supercar geht.
Voraussetzungen: Alter, Führerschein, Kaution
Ein Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3 ist Grundbedingung. Beim Mindestalter gehen die Werte auseinander: In Angeboten aus dem Jahr 2026 verlangt ein 30-minütiges Huracán-Erlebnis mit Instruktor 23 Jahre, eine 24-Stunden-Miete eines Porsche 911 S Cabrio 25 Jahre. Ein Schweizer Anbieter lässt Fahrer ab 18 Jahren in einen 911 GT3 RS, unter 21 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und stets mit Instruktor. Manche Vermieter verlangen zusätzlich eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes. Auch Körpermaße spielen eine Rolle: Ein Huracán-Angebot nennt eine Höchstgröße von 1,95 Metern und ein Höchstgewicht von 105 Kilogramm.
Bei der Kaution reicht die Spanne von gar keiner bis zu mehreren tausend Euro. Ein Angebot für den 911 S Cabrio verlangt 5.000 Euro, in bar oder durch Hinterlegung des eigenen Autos. Bei klassischen Vermietern ist die Blockierung eines Betrags auf der Kreditkarte üblich, der nach der Rückgabe wieder freigegeben wird. Der Kreditrahmen muss dann Kaution und Mietpreis abdecken, und Debitkarten werden nicht überall akzeptiert. Von der Kaution abziehen darf der Vermieter nur, was vertraglich geschuldet und belegt ist, etwa Mehrkilometer, fehlenden Kraftstoff oder einen dokumentierten Schaden.
Was die Miete kostet
| Fahrzeug und Format | Dauer und Kilometer | Preis (2026) | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|---|
| Lamborghini Huracán LP 610-4, mit Instruktor | rund 30 Minuten, Kilometer und Kraftstoff inklusive | rund 210 Euro | bis 2.500 Euro |
| Ferrari F430 | bis 1 Stunde | rund 315 Euro | 0 bis 8.000 Euro je nach Standort |
| Porsche 911 S Cabrio | 24 Stunden, 100 km, Mehrkilometer 1,50 Euro | rund 315 Euro ohne Kraftstoff | 2.500 Euro je Schaden |
| Porsche 911 GT3 RS (992), Schweiz, mit Instruktor | rund 3 Stunden, 100 km, Mehrkilometer 6 Franken | rund 640 Euro ohne Kraftstoff | 3.000 Euro |
| Lamborghini Huracán Evo Spyder, Schweiz | 12 Stunden, 250 km | rund 1.140 Euro | laut Anbieter |
Die Beispiele stammen aus Angeboten einer großen Erlebnisplattform und zeigen vor allem die Spanne, sie sind keine Marktpreise. Wichtiger als der Grundpreis ist die Rechnung dahinter. Wer mit dem 911 S Cabrio eine Tour von 250 Kilometern fährt, zahlt bei 100 Freikilometern und 1,50 Euro je Mehrkilometer 225 Euro zusätzlich, also fast so viel wie die Miete selbst. Beim GT3 RS würden 150 Mehrkilometer zu 6 Franken 900 Franken kosten. Hinzu kommt der Kraftstoff, der in vielen Angeboten nicht enthalten ist und bei sportlicher Fahrweise deutlich über dem Normverbrauch liegt. Wer die geplante Strecke vorher grob ausrechnet, kann gezielt ein Paket mit mehr Kilometern wählen.
Versicherung, Selbstbeteiligung und Haftung
Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, sie deckt Schäden, die der Fahrer anderen zufügt. Schäden am Mietwagen selbst übernimmt eine Vollkasko oder eine vertragliche Haftungsfreistellung, beides mit Selbstbeteiligung. In den Beispielen oben reicht sie von 0 bis 8.000 Euro je Schaden. Vor der Buchung lohnen vier Fragen: Gilt die Selbstbeteiligung je Schaden oder je Mietvorgang? Lässt sie sich gegen Aufpreis senken? Sind Reifen, Felgen, Glas, Unterboden oder Innenraum ausgenommen? Und was gilt bei Diebstahl oder Schäden durch Dritte? Wer eine separate Selbstbeteiligungsversicherung oder den Schutz einer Kreditkarte nutzen will, prüft deren Bedingungen auf Fahrzeugwert und Fahrzeugklasse.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft die grobe Fahrlässigkeit. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass eine gegen Entgelt vereinbarte Haftungsfreistellung sich am Leitbild der Vollkaskoversicherung orientieren muss (Az. VI ZR 46/10). Ein pauschaler Vorbehalt, nach dem der Mieter bei grober Fahrlässigkeit voll haftet, ist danach unwirksam. Stattdessen wird die Haftung wie in der Kaskoversicherung nach der Schwere des Verschuldens gequotelt, entsprechend § 81 Abs. 2 VVG. Bei Vorsatz bleibt es bei voller Haftung. Wie hoch die Quote ausfällt, entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
Kommt es zum Schaden, zählt die Reihenfolge: Unfallstelle sichern, bei Verletzten den Notruf wählen, den Vermieter sofort informieren und dessen Vorgaben folgen. Mietverträge verlangen häufig, bei jedem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, auch wenn niemand verletzt ist. Fotos von Unfallstelle und Fahrzeugen, Namen und Kennzeichen der Beteiligten sowie Kontaktdaten von Zeugen gehören in den Bericht. Ein Schuldeingeständnis vor Ort ist nicht nötig. Ob und in welcher Höhe am Ende gezahlt wird, richtet sich nach Vertrag und Einzelfall.
Der Vertrag: Kilometer, Kraftstoff, Grenzen
- Kilometer: Freikilometer und Preis je Mehrkilometer schriftlich festhalten.
- Kraftstoff: Regelung klären, meist voll übernommen und voll zurück, die vorgeschriebene Sorte steht in der Regel am Tankdeckel.
- Fahrgebiet: Fahrten ins Ausland brauchen oft eine Freigabe. In Österreich und der Schweiz gilt auf Autobahnen Vignettenpflicht.
- Rennstrecke: Trackdays und Touristenfahrten sind in Mietverträgen häufig ausgeschlossen, ein Unfall dort wäre dann nicht gedeckt. Wer auf die Strecke will, findet passende Wege im Beitrag über den Trackday mit dem Supercar.
- Fahrer: Nur eingetragene Fahrer dürfen fahren, sonst steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel.
- Ortung: Ob das Fahrzeug geortet oder Fahrdaten aufgezeichnet werden, gehört in den Vertrag oder die Datenschutzhinweise.
- Bußgelder: Vermieter geben die Fahrerdaten an die Behörde weiter und berechnen dafür oft eine Bearbeitungsgebühr.
- Wetter und Storno: Viele Anbieter verschieben bei Schnee, Glätte oder Unwetter auf einen Ersatztermin, die Regel sollte vor der Buchung bekannt sein.
Für den Verschleiß gilt ein Grundsatz aus dem Mietrecht: Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Normal abgefahrene Reifen oder Bremsbeläge darf der Vermieter also nicht in Rechnung stellen, Schäden durch Missbrauch dagegen schon.
Übergabe und Rückgabe
Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument der ganzen Miete. Es sollte bei Tageslicht und ohne Zeitdruck entstehen, am besten mit Fotos und einem Video mit Zeitstempel.
- Rundgang um das Auto, jede Fläche fotografieren, auch Frontlippe und Seitenschweller von unten, weil tiefe Autos dort am häufigsten aufsetzen.
- Felgen einzeln prüfen, Bordsteinspuren sind bei breiten Rädern typisch.
- Reifen auf Profil, Beschädigungen und Herstellungsdatum ansehen.
- Scheiben auf Steinschläge kontrollieren.
- Innenraum: Lenkradkranz, Sitzwangen, Carbonteile und Alcantara auf Abrieb prüfen.
- Kombiinstrument fotografieren: Kilometerstand, Tankstand und eventuelle Warnmeldungen.
- Zubehör abhaken: Schlüssel, Reifenreparaturset, bei Hybridmodellen das Ladekabel.
- Einweisung einfordern: Fahrmodi, Rückwärtsgang, Liftsystem für die Vorderachse, Tankdeckel.
Bei der Rückgabe gilt dasselbe Verfahren in umgekehrter Richtung, idealerweise gemeinsam mit einem Mitarbeiter und mit unterschriebenem Rückgabeprotokoll. Wird der Schlüssel nur in eine Box geworfen, ersetzen eigene Fotos das Protokoll. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Fahrzeugs verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe, so lange sollten die Unterlagen aufbewahrt werden.
Die ersten Kilometer
Ein Supersportwagen reagiert direkter als ein Alltagsauto, Gaspedal und Bremse sind feiner dosierbar, aber auch weniger verzeihend. Die ersten Kilometer gehören deshalb dem mildesten Fahrmodus, kalte Reifen bieten auch bei einem Huracán wenig Grip. Ungewohnt sind Breite, Sicht nach hinten und die geringe Bodenfreiheit: Tankstellenausfahrten, Tiefgaragenrampen und Bodenschwellen schräg und langsam anfahren, wo vorhanden mit angehobener Front. Wie Sitzposition, Lenkradtasten und Fahrmodi in solchen Autos funktionieren, erklärt der Beitrag über das Cockpit eines Supercars. Den Grenzbereich sucht man auf öffentlichen Straßen nicht. Wer ihn erleben will, bucht einen Tag auf der Rennstrecke mit einem Fahrzeug, das ausdrücklich dafür vermietet und versichert ist.


